WiSo Lizenzarten

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EULA

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung EULA ist eine Lizenzvereinbarung zwischen dem Hersteller einer Software und dem Endbenutzer. Der Endbenutzer muss der Vereinbarung vor der Nutzung der Software zustimmen.

Ein EULA legt detailliert die Rechte und Einschränkungen fest, die für die Nutzung der Software gelten.

Die EULA ist ein Vertrag, der einer Person oder einem Unternehmen das Recht einräumt, eine Software auf bestimmte Weise zu nutzen (in der Regel, nachdem dafür bezahlt wurde). Wichtig hierbei ist der Begriff „nutzen“. Denn: EULAs gewähren keine Eigentumsrechte an der Software.

OEM

OEM ist im englischen die Abkürzung für Original Equipment Manufacturer. Im Deutschen bedeutet dies in etwa Originalausrüstungshersteller oder Erstausrüster (OEM Hersteller). Dabei hat der Begriff in unterschiedlichen Branchen unterschiedliche Bedeutungen.

OEM-Software unterscheidet sich vereinzelt von der sogenannten Vollversion (auch Retail) durch eine eingeschränkte Funktionalität oder einen geringeren Lieferumfang. Das ist aber eher selten. Rein lizenztechnisch ist der Verkauf von OEM-Software nur in Verbindung mit Hardware erlaubt. Microsoft verkauft beispielsweise günstigere OEM-Versionen von Windows 10 an Hersteller, die dann aber vertraglich die Software mit dem neuen PC ausliefern müssen

GNU

Die GNU General Public License, oft abgekürzt als GNU GPL (oder einfach GPL), ist eine Copyright-Richtline für Open-Source-Software. Sie beschreibt, wie Nutzer ein Programm kopieren, modifizieren und weitergeben dürfen.

(Wurde von Richard Stallman erstellt, um Open-Source einen festen Rahmen zu geben und eine schleichende Verproprietärisierung zu vermeiden. Drei Versionen gibt’s bisher. Wird Software, die unter dieser Lizenz verbreitet wird, weiterentwickelt, verändert oder im Rahmen anderer Software genutzt, so muss die neue Software ebenfalls unter dieses Lizenzmodell gestellt werden. Ebenso muss der Quellcode der Software veröffentlicht werden.)