Abgrenzung zum Penetration Test
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Security Scanner und Penetrationstest
- Beide Verfahren suchen Schwachstellen. Sie beantworten aber unterschiedliche Fragen und ersetzen einander nicht.
Was der Scanner beantwortet
- Der Scanner ermittelt, welches Produkt in welcher Version hinter einem offenen Port läuft, und schlägt in seiner Datenbank nach, ob dazu Schwachstellen bekannt sind.
- Seine Aussage lautet: hier könnte etwas sein.
- Ob die Schwachstelle in dieser konkreten Umgebung tatsächlich ausnutzbar ist, prüft er nicht.
- Daraus entstehen Falschmeldungen (False Positives): gemeldete Schwachstellen, die im vorliegenden Aufbau ins Leere laufen.
- Ebenso entstehen Lücken in der Erkennung (False Negatives): der Scanner findet nur, was in seiner Datenbank steht.
Was der Penetrationstest beantwortet
- Beim Penetrationstest wird die Schwachstelle tatsächlich ausgenutzt.
- Die Aussage lautet: hier ist etwas, und ich bin hineingekommen — mit Nachweis.
- Geprüft wird nicht nur die einzelne Lücke, sondern auch die Verkettung mehrerer für sich harmloser Schwächen.
- Gefunden werden dabei auch Fehler, die in keiner Datenbank stehen: Logikfehler in der Anwendung, fehlerhafte Berechtigungsprüfungen, unsaubere Abläufe im Geschäftsprozess.
Gegenüberstellung
| Security Scanner | Penetrationstest | |
|---|---|---|
| Frage | Ist etwas bekannt Verwundbares vorhanden? | Lässt es sich ausnutzen? |
| Ablauf | automatisiert | überwiegend manuell |
| Umfang | flächendeckend, alle Systeme | punktuell, ausgewählte Ziele |
| Häufigkeit | regelmäßig, z. B. wöchentlich | einmalig oder jährlich |
| Grundlage | Datenbank bekannter Schwachstellen | Kenntnis und Erfahrung des Testers |
| Ergebnis | lange Liste mit Bewertung | wenige belegte Befunde mit Nachweis |
| Fehlerarten | Falschmeldungen und Erkennungslücken | abhängig vom Können des Testers |
| Aufwand | gering, nach Einrichtung fast keiner | hoch, Personentage |
| Findet Logikfehler | nein | ja |
| Beauftragung | auf eigenen Systemen nicht erforderlich | schriftliche Beauftragung zwingend |
Rechtliche Einordnung
- Ein Penetrationstest ohne schriftliche Beauftragung des Systembetreibers ist strafbar.
- Die Beauftragung legt fest: Ziele, Zeitraum, erlaubte Verfahren, Ansprechpartner und das Vorgehen bei einem gefundenen kritischen Befund.
- Bei fremdgehosteten Systemen ist zusätzlich die Zustimmung des Betreibers erforderlich.
- Auch ein Scan gegen fremde Systeme ist ohne Erlaubnis nicht zulässig.
Zusammenspiel in der Praxis
- Der Scanner läuft dauerhaft und hält den Grundzustand sauber: fehlende Patches, veraltete Dienste, unsichere Konfigurationen.
- Der Penetrationstest prüft in größeren Abständen, ob die verbliebenen Schwächen zusammen einen Weg ins System ergeben.
- Ein Penetrationstest auf einem System, das nie gescannt wurde, verbringt seine Zeit mit dem Auflisten fehlender Patches — dafür ist er zu teuer.
- Werkzeuge lassen sich nicht eindeutig zuordnen: OWASP ZAP ist im automatischen Scan ein Scanner, im Proxy-Betrieb mit manuellem Nachfassen ein Werkzeug für den Penetrationstest.
Kernaussage
- Der Scanner prüft Bekanntes flächendeckend.
- Der Penetrationstest prüft die Ausnutzbarkeit punktuell.
- Keines der beiden Verfahren ersetzt das andere.

